AGB´s

Unsere AGB´s


§ 1 GELTUNGSBEREICH


Für sämtliche Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.


§ 2 VERTRAGSSCHLUSS

1. Unsere Angebote sind unverbindlich. 
2. Ergänzungen, Nebenabreden und Änderungen der Leistung werden nur durch eine Bestätigung unsererseits wirksam/ auch formlos möglich. 
3. Angebotsfristen sind auf jedem unverbindlichen Angebot angegeben. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns vor den Termin anderweitig zu vergeben. 


§ 3 LEISTUNGSUMFANG UND DURCHFÜHRUNG

1. Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und/oder eines bestätigten Angebotes. Dem Angebot beigefügte Bilder o.ä. sind nur beispielhaft. Das Abgebildete wird nicht in dieser Form geschuldet, außer dies wurde ausdrücklich vereinbart. 
2. Der Kunde stellt für die Durchführung der Veranstaltung den erforderlichen Rahmen entsprechend dem Auftrag zur Verfügung. Dazu gehören, soweit nicht anders abgesprochen, Tische und Stühle vor Ort und ausreichende Parkmöglichkeiten. Eventuell anfallende Parkkosten stellen wir gesondert in Rechnung. 
3. Bei geschlossenen Veranstaltungen mit festgelegter Kinderanzahl, wie z.B. Hochzeiten oder Geburtstage ist die endgültige Anzahl von Kindern zwischen 0–14 Jahren bis 6 Wochen vor den Veranstaltungen mitzuteilen. Bis dahin kann eine Anpassung des Betreuungsschlüssels getätigt werden. (Sollte sich die Anzahl der Kinder verringern oder erhöhen)
4. Im Vordergrund steht immer das Interesse der Kinder, so dass wir uns vorbehalten die Durchführung der Veranstaltung vor Ort gleichwertig anzupassen, in Ausnahmefällen abzubrechen oder die Aufsichtspflicht über die Kinder an die Eltern/Begleitpersonen zurückzuübertragen. Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn auf Grund veränderter/ nicht mitgeteilter Umstände eine auftragsgemäße Durchführung und die Gewährleistung der Sicherheit der Kinder nicht mehr möglich sind, beispielsweise bei einer wesentlich höheren Anzahl an Kindern als vereinbart. Sollte ein solcher Fall eintreten teilen wir Ihnen dies unverzüglich mit. 
5. Eine Verlängerung des Auftrages ist vor Ort mit dem anwesenden Personal abzusprechen. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten werden von uns in Rechnung gestellt.
6. Ab 23 Uhr berechnen wir einen gesetzlichen Zuschlag in Höhe von 25% pro Stunde.



§ 4 PFLICHTEN DES KUNDEN


          Es gehört zu den Pflichten des Kunden uns alle für die Durchführung notwendigen Informationen mitzuteilen. Darunter fällt insbesondere,

bis 6 Wochen vor der Veranstaltung, uns die Anzahl aller anwesenden Kinder zwischen 0 –14 Jahren und Gefahrenquellen vor Ort (z.B. Wasser) zu nennen. Solche Gefahrenquellen sind nach Möglichkeit zu beseitigen.

 

Ab 6 Stunden Arbeitszeit verpflichtet sich der Kunde dem anwesenden Personal eine einfache Mahlzeit zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein berechnen wir die vor Ort üblichen Kosten für eine solche.

 

          Die Einholung erforderlicher Genehmigungen von öffentlichen Stellen und die Tragung der anfallenden Kosten obliegen dem Kunden.

Bei einer Arbeitszeit ab 12 Stunden, aufgrund einer Schlafüberwachung/ Babysitter Service, benötigen die Mitarbeiter eine Übernachtungsmöglichkeit. 


§ 5 PREISE


1. Es gelten die Preise der Auftragsbestätigung. Diese verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Sollte ein Angebot bestätigt werden und es keine Auftragsbestätigung geben, gilt der Preis des Angebotes zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

§ 6 RECHNUNGSSTELLUNG / ZAHLUNG


1. Der Rechnungsbetrag wird nach Veranstaltungsende in Rechnung gestellt und ist nach 7 Tagen fällig. Die Vergütung erfolgt nach  Zeitaufwand, sodass insbesondere die abgerechneten An- und Abfahrtszeiten von den Angaben im Angebot abweichen können.



§ 7 STORNIERUNG


Für eine Stornierung berechnen wir ab Zustandekommen des Vertrages 50% des Auftragswertes. Ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schuldet der Kunde die vertraglich vereinbarte Vergütung in voller Höhe, soweit wir den Termin nicht gleichwertig vergeben konnten.

 

Ausgenommen von dieser Regelung sind die gesetzlich geregelten Fälle des Rücktritts- und Widerrufsrechtes.

 

Wir behalten uns die Geltendmachung eines tatsächlich höher entstandenen Schadens vor. 


§ 8 VERSICHERUNG UND HAFTUNG


1. Auf Wunsch ist eine Unfallversicherung für die teilnehmenden Kinder möglich. Die Kosten betragen 2,50 € pro Kind. 
2. Wir tragen keine Haftung für Fälle höherer Gewalt. 
3. Eine verschuldensabhängige Haftung von uns und unserem Personal für andere als aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden beschränkt sich auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln.


§ 9 COPYRIGHT / URHEBERRECHT 


Die von uns erstellten Konzepte und Entwürfe dürfen vom Kunden nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang verwenden und vervielfältigt werden. Eine weitergehende Nutzung bedarf unserer schriftlichen Genehmigung. Bei Nichtzustandekommen eines Vertrages schuldet der Kunde den ursprünglichen Angebotspreis, sofern unsere Entwürfe sowie individuell erstellten Konzepte vollständig oder teilweise verwendet werden.


§ 10 REFERENZRECHTE 


Wir behalten uns vor, Geschäftskunden auf unserer Website und in Unternehmensunterlagen als Referenz aufzuführen, sofern diese nicht widersprechen, Geheimhaltungsvereinbarungen oder offensichtlich Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen. 


§ 11 DATENSCHUTZ 


Ihre personenbezogenen Daten werden von uns vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften behandelt. Für die Geschäftsabwicklung notwendige Daten werden in unserer EDV gespeichert. Wir geben ihre Daten nur mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung an Dritte weiter.


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